
Überwachung
Die Einhaltung der verbindlichen Verhaltensregeln wird durch stichprobenartige Fahrer- und Fahrzeugkontrollen sowie regelmäßige Werksbegehungen überwacht. Verstöße werden dabei, abhängig von ihrer sicherheitsrelevanten Schwere mit 1-3 Strafpunkten geahndet. Die „vergebenen“ Strafpunkte bleiben für ein Jahr bestehen und werden erst danach gelöscht. Hat ein Fahrer drei Strafpunkte angesammelt, bekommt er eine dreimonatige Werkssperre. Bei zwei gesperrten Fahrern einer Firma, muss sich diese einem Audit unterziehen. Bei drei gesperrten Fahrern bekommt das betreffende Unternehmen eine 6-monatige Werkssperre für alle Standorte.
